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CSRD Guide

Ein einfacher Leitfaden zum Verständnis der CSRD-Berichterstattung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive, bekannt als CSRD, ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verlangt von bestimmten Unternehmen, strukturierte Informationen über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen zu berichten.

Dieser Leitfaden dient nur der allgemeinen Information. Er bietet keine Rechts-, Prüfungs-, Zertifizierungs- oder offizielle CSRD-Compliance-Beratung.

Was ist CSRD?

CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive.

Sie erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union und ersetzt die frühere Non-Financial Reporting Directive, bekannt als NFRD.

CSRD führt detailliertere Nachhaltigkeitsangaben, standardisierte Berichtsanforderungen, digitale Berichterstattung und externe Prüfung ein.

Einfach gesagt fordert CSRD Unternehmen auf zu erklären, nicht nur was sie im Bereich Nachhaltigkeit tun, sondern auch wie Nachhaltigkeitsthemen ihr Geschäft beeinflussen und wie ihr Geschäft Menschen und Umwelt beeinflusst.

Warum CSRD wichtig ist

CSRD zielt darauf ab, die Qualität von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern, die Investoren, Kunden, Regulierungsbehörden, Mitarbeitenden, Gemeinschaften und anderen Stakeholdern zur Verfügung stehen.

  • Transparenz — klarere Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen.
  • Konsistenz — stärker standardisierte Berichterstattung über Unternehmen und Sektoren hinweg.
  • Vergleichbarkeit — Informationen, die von Stakeholdern leichter verglichen werden können.
  • Rechenschaft — größere Verantwortung für nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken, Maßnahmen und Ziele.
  • Bessere Entscheidungsfindung — nützlichere Informationen für Investoren, Kunden, Einkaufsteams, Regulierungsbehörden und internes Management.

Wer kann von CSRD betroffen sein?

CSRD gilt für bestimmte Unternehmensgruppen. Die genaue Anwendbarkeit hängt von Unternehmensgröße, Börsennotierung, Standort, Konzernstruktur und EU-Aktivität ab.

Große Unternehmen

Große Unternehmen können im Anwendungsbereich liegen, wenn sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme über 25 Millionen Euro
  • Nettoumsatz über 50 Millionen Euro
  • Mehr als 250 Mitarbeitende

Börsennotierte KMU

Börsennotierte KMU können einbezogen sein, wenn sie zwei oder mehr Kriterien erfüllen, etwa mehr als 50 Mitarbeitende, Bilanzsumme über 5 Millionen Euro oder Nettoumsatz über 10 Millionen Euro. Kleinstunternehmen sind ausgeschlossen.

Nicht-EU-Unternehmen

Nicht-EU-Unternehmen können ebenfalls betroffen sein, wenn sie erhebliche Tätigkeit in der EU haben, zum Beispiel mehr als 150 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU über zwei aufeinanderfolgende Jahre und zusätzlich eine große EU-Tochtergesellschaft, eine börsennotierte EU-Tochtergesellschaft oder eine EU-Zweigniederlassung mit mehr als 40 Millionen Euro Nettoumsatz.

Relevanz für Lieferketten

Auch Unternehmen, die nicht direkt erfasst sind, können Nachhaltigkeitsinformationsanfragen von größeren Kunden, Banken, Investoren oder Einkaufsteams erhalten.

CSRD-Berichtszeitplan

  • 2025 — erste Berichte für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, basierend auf dem Geschäftsjahr 2024.
  • 2028 — erste Berichte für große Unternehmen, basierend auf dem Geschäftsjahr 2027.
  • 2029 — erste Berichte für börsennotierte KMU und bestimmte Nicht-EU-Unternehmen, basierend auf dem Geschäftsjahr 2028.

Was verlangt CSRD von Unternehmen zu berichten?

CSRD-Berichterstattung ist um finanzielle und nichtfinanzielle Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert.

  • Governance — wie Nachhaltigkeitsverantwortlichkeiten, Richtlinien, Kontrollen und Aufsicht gesteuert werden.
  • Strategie und Geschäftsmodell — wie Nachhaltigkeitsthemen mit Geschäftsmodell, Strategie, Planung und Wertschöpfung verbunden sind.
  • Auswirkungen, Risiken und Chancen — wie das Unternehmen Nachhaltigkeitsauswirkungen, Geschäftsrisiken und Chancen identifiziert und steuert.
  • Kennzahlen und Ziele — welche Daten, Indikatoren, Ziele und Fortschrittsinformationen das Unternehmen nutzt.

Doppelte Wesentlichkeit

Doppelte Wesentlichkeit ist ein Kernkonzept der CSRD-Berichterstattung. Sie fordert Unternehmen auf, Nachhaltigkeit aus zwei Richtungen zu betrachten.

Impact Materiality

Dies bedeutet, wie das Unternehmen Menschen, Gesellschaft und Umwelt beeinflusst. Beispiele sind Emissionen, Abfall, Ressourcennutzung, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Lieferantenpraktiken, Kundenauswirkungen und Auswirkungen auf Gemeinschaften.

Financial Materiality

Dies bedeutet, wie Nachhaltigkeitsthemen die finanzielle Lage, Unternehmensleistung, Cashflows, Finanzierung, Kapitalkosten, Risiken und Chancen des Unternehmens beeinflussen.

ESRS-Überblick

CSRD-Berichterstattung basiert auf den European Sustainability Reporting Standards, bekannt als ESRS.

Das ESRS-Rahmenwerk umfasst 12 Standards: zwei übergreifende Standards, fünf Umweltstandards, vier Sozialstandards und einen Governance-Standard.

  • ESRS 1 General Requirements und ESRS 2 General Disclosures
  • ESRS E1 Climate Change, E2 Pollution, E3 Water and Marine Resources, E4 Biodiversity and Ecosystems, E5 Resource Use and Circular Economy
  • ESRS S1 Own Workforce, S2 Workers in the Value Chain, S3 Affected Communities, S4 Consumers and End-users
  • ESRS G1 Business Conduct

Welche Informationen sollten Unternehmen sammeln?

Vor formeller CSRD-Berichterstattung müssen Unternehmen normalerweise Informationen aus verschiedenen Bereichen des Geschäfts sammeln und organisieren.

Unternehmensinformationen

Geschäftsmodell, Standorte, Aktivitäten, Produkte, Dienstleistungen, Mitarbeitendenzahlen, Eigentums- und Konzernstruktur sowie Wertschöpfungskette.

Governance-Informationen

Nachhaltigkeitsverantwortlichkeiten, Richtlinien, Verhaltenskodizes, Compliance-Prozesse, Risikomanagement, Korruptionsbekämpfung, Datenschutz und Geschäftspraktiken.

Umweltinformationen

Energie, Brennstoffe, Treibhausgasemissionen, Wasser, Abfall, Recycling, Materialien, Ressourcennutzung, Verschmutzungsinformationen und Klimarisiken.

Soziale Informationen

Belegschaftsdaten, Gesundheit und Sicherheit, Schulung, Diversität, Inklusion, Menschenrechte, Lieferkettenarbeitskräfte, Gemeinschafts- und Kundenauswirkungen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Leitfaden dient nur der allgemeinen Information. Er bietet keine Rechts-, Prüfungs-, Zertifizierungs- oder offizielle CSRD-Compliance-Beratung.

CSRD-Anforderungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Unternehmen sollten stets die neuesten offiziellen Leitlinien, das anwendbare nationale Recht und professionelle Beratung prüfen.